Erdbestattung - Ablauf und Gestaltung in Lappersdorf, Regensburg und Umland

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Über die Erdbestattung

Die Erdbestattung zählt zu den klassischen und traditionsreichen Formen der Beisetzung. Dabei wird der Verstorbene in einem Sarg in der Erde beigesetzt – wahlweise in einem Einzelgrab, Doppelgrab oder in einer Gruft.

Da in Deutschland die sogenannte Friedhofspflicht gilt, darf eine Erdbestattung ausschließlich auf einem Friedhof stattfinden. Außerdem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Erdbestattung frühestens 48 Stunden nach dem Todeszeitpunkt erfolgen darf und ein Sarg verwendet werden muss – das regeln die deutschen Bestattungsvorschriften.

Die Abschiedszeremonie kann ganz nach den Wünschen der Verstorbenen und der Angehörigen gestaltet werden: als feierliche Trauerfeier oder in Form einer stillen Beisetzung im kleinen Kreis.
Üblicherweise wird der Sarg vor der Zeremonie in einer Trauerhalle aufgebahrt. In manchen Fällen wünschen sich Angehörige, den Sarg offen zu sehen, um sich persönlich und in Ruhe verabschieden zu können.

Das Tragen des Sarges zur Grabstelle steht symbolisch für den letzten Weg des Verstorbenen. Die Wahl eines passenden Sarges spielt dabei eine bedeutende Rolle – gerne beraten wir Sie zu den verschiedenen Modellen und Möglichkeiten.

Nach der Trauerfeier erfolgt die Beisetzung. Vor der Auswahl einer Grabstelle prüfen wir gemeinsam, ob diese zur Belegung freigegeben ist. Die Ruhezeiten auf den Friedhöfen im Stadtgebiet und im Landkreis liegen in der Regel zwischen 10 und 20 Jahren.

Hat sich Ihr verstorbener Angehöriger eine Erdbestattung oder Urnenbestattung gewünscht?

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne dazu.

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